Wie berichtet, hat die Kirche vor rund zwei Jahren ein leicht verbessertes Entschädigungsverfahren für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs aufgelegt.

In dem neuen Verfahren werden „Anerkennungsleistungen“ in willkürlicher Höhe ausgezahlt. Betroffene erhalten hier Beträge bis 50.000 Euro.

Heimkinder – also jene Menschen, die in kirchlichen Einrichtungen untergebracht waren, wurden in diesem neuen verfahren nicht berücksichtigt.

Nach langen wie auch schwierigen Verhandlungen mit den zahlreichen „Kirchen-GmbHs“ wurde nun eine Lösung erzielt.

Ab sofort können diese Betroffenen ebenfalls Anträge bei den Erzbistümern stellen. Nach unserem Kenntnisstand kommt diese Regelung den Betroffenen aus den zahllosen Organisationen der Caritas zugute.

Wie bisher ist es noch immer schwierig, verbindliche Informationen von der Kirche zu bekommen. Wir aktualisieren diesen Beitrag noch einmal, wenn uns weitere Informationen zukommen.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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