In dem Musterverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen gequälter Heimkinder kommt Bewegung. Das Landgericht in Arnsberg hat im August über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe des Klägers entschieden. Das Gericht hat den Antrag erwartungsgemäß abgelehnt.

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um ein System, dass auch Menschen zu ihrem Recht verhelfen soll, die sich die Kosten des Verfahrens nicht leisten können. Sie erhalten dann vom Staat ein Darlehn oder auch einen Zuschuss. Um den Antragsteller nicht unnötig ins Unglück zu stürzen, prüft das Gericht zunächst die Erfolgsaussichten der Klage.

In unserem Fall, der Klage gegen die „Katholischen Frauen“ als Träger des Kinderheims „Marienfrieden“ geht das Gericht davon aus, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg hat, da der Gesetzgeber recht knappe Verjährungsfristen für die Verbrechen vorsieht, um die es in diesem Fall geht. So kommt das Gericht zutreffen zu dem Schluss, dass die Ansprüche wohl verjährt sein dürften.

Der der IG Heimkinder hat diese Entscheidung jedoch keineswegs für Entsetzen gesorgt. Im Gegenteil, man begrüße die Entscheidung, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit: „Das Gericht hat sich ausführlich mit der Sach- und Rechtslage befasst und uns in seiner Begründung wertvolle Hinweise auf die Rechtslage und die Auffassung der Gerichte gegeben.“, hieß es von der IG. Man habe die Entscheidung so erwartet und werde die Erkenntnisse nun nutzen, den politisch Verantwortlichen aufzuzeigen, dass ihre Politik den Opfern unfassbarer Verbrechen erheblich schadet. Ziel müsse es sein, die Verjährungsfristen für Verbrechen dieser Art gänzlich aufzuheben.

Auf die Frage, ob die juristische Auseinandersetzung mit dem Arnsberger Heimbetreiber nun beendet sei, hieß es: „Wir schauen mit Interesse auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der in einem ähnlich gelagerten Fall festgestellt hatte, dass die nationalen Regelungen die vorsehen, dass die Opfer eben Pech gehabt haben und sonst keine Ansprüche durchsetzen können, nicht haltbar sind. Damals wurde der EU-Mitgliedsstaat zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in einem Fall verurteilt, der Jahrzehnte zurückliegt und nach nationalem Recht verjährt war.“ Weiter hieß es, man erwarte, dass „früher oder später“ eine ähnliche Entscheidung auch für Missbrauchsopfer in Deutschland falle.

Vor der Weiterführung des Verfahrens wolle man aber den „Katholischen Frauen“ Gelegenheit geben, einen Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zu unterbreiten. Dies scheint durchaus in deren Interesse zu liegen. Das zitierte Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hatte allein Gerichtskosten in Höhe von 80.000 Euro verursacht.

 

 

Foto: Justiz NRW / LG Arnsberg

 

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