Sie wurden brutal vergewaltigt, geschlagen und gedemütigt: Die Heimkinder in vielen deutschen Einrichtungen des Staates und der Kirche. Als sei das nicht genug, tut die Politik alles dafür, dass die Opfer dieser Verbrechen bis zu ihrer Beerdigung weiter leiden. Es wird ihnen nämlich bis heute eine angemessene Entschädigung verweigert.

Die Politik denkt sich immer neue „runde Tische“ aus, an denen dann viel geredet, vor allem aber Zeit vertan wird. „Man kann als Beobachter den Eindruck gewinnen, dass der Staat darauf wartet, bis sich die letzten Opfer aufgehängt haben.“, sagt uns einer der Betroffenen, der vor Jahrzehnten Opfer eines perversen Kirchenmitarbeiters wurde. Da war er 13 Jahre alt. Seitdem ist sein Leben zerstört. Aus dem intelligenten Jungen wurde ein verschlossener Mensch, der seine Ausbildung nicht abschließen konnte, weil er Angstzustände erlitt, wenn er länger als eine Stunde in einem Raum bleiben musste. Keine Frage, dass auch das weitere Berufsleben des Mannes von eher wenig wirtschaftlichem Erfolg begleitet war.

Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass die Opfer des institutionellen Missbrauchs neben seelischen und körperlichen Wunden auch handfeste wirtschaftliche Konsequenzen erfahren. Die Verantwortlichen hat das bisher nicht interessiert, da ihnen der Staat nie klare Ansagen gemacht hat. Wohl auch deshalb, weil der Staat ja selbst Träger vieler dieser Einrichtungen war. Schlimmster Betreiber verschiedenster Kinderschänder-Einrichtungen war jedoch die katholische Kirche. Schlimm, weil sie bis heute Täter deckt, Taten vertuscht und sich vehement weigert, die Opfer zu entschädigen. Die vor einigen Jahren begonnene Praxis der Kirchenchefs, ein zerstörtes Leben mit einem Maximalbetrag von 5.000 zu „honorieren“, hat für neuen Ärger und ganz neue Probleme gesorgt. Jetzt sehen sich nämlich alle, der Kirche nahestehenden Träger von jeder Schadenersatzpflicht befreit. Zahllose Betroffene haben uns berichtet, man habe ihnen bei den Trägern der Heime gesagt, sie sollten sich an die Kirche wenden. Ihre Verpflichtungen seien ja durch die „freiwilligen Leistungen“ der Kirche abgegolten.

Einmal davon abgesehen, dass die Beträge aufgrund der geringen Höhe von den Betroffenen als Unverschämtheit empfunden werden, stehen sie auch in keinem Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Träger. Die Vorgehensweise zeigt aber deutlich, mit welcher Verachtung die Verantwortlichen den Opfern ihrer Verbrechen entgegentreten.

Wir als Interessengemeinschaft haben es zu unserer Aufgabe gemacht, diese Zusammenhänge immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen und so Druck auf die Politik und die Träger der Einrichtungen auszuüben. Auch verhandeln wir direkt mit den Trägern, um zum Beispiel Rahmenvereinbarungen für Betroffene zu erreichen.

Erste Erfolge haben wir erzielt, von politischen Veränderungen ist jedoch noch immer nichts zu erkennen. Wegen dieser fehlenden politischen Unterstützung sehen sich die Verantwortlichen auch nicht verpflichtet, die Betroffenen zu entschädigen.

Es bleibt also noch immer viel zu tun. Wir bleiben dran.

 

Symbolfoto / Foto: Volkmar Schulz

 

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