Wie berichtet, hat die Kirche vor rund zwei Jahren ein leicht verbessertes Entschädigungsverfahren für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs aufgelegt.

In dem neuen Verfahren werden – ohne erkennbares System – „Anerkennungsleistungen“ in willkürlicher Höhe ausgezahlt. Betroffene erhalten hier Beträge bis 50.000 Euro.

Unserer Erfahrung nach, werden für vergleichbare Verbrechen höchst unterschiedliche Beträge zugesprochen, die schonmal einige zehtausend Euro höher oder eben niedriger ausfallen. Einen Rechtsweg, der den Betroffenen eine Überprüfung der bisweilen merkwürdigen Entscheidungen ermöglichen würde, gibt es nicht.

 

Heimkinder stehen im sprichwörtlichen Regen

Wie jetzt bekannt wird, schließt die Kirche Betroffene, die in kirchlichen Einrichtungen – darunter Kinderheime – von dem Verfahren aus. Aus gut informierten Kreisen war zu erfahren, dass man mit den Trägern, die oftmals als Vereine organisiert sind, keine Einigung über die Übernahme der Kosten erzielen konnte.

Mit Blick auf die Tatsache, dass diese Träger – ähnlich wie die Kirche selbst – im wesentlichen von Steuergeldern in großer Höhe leben, ist ein solcher Umgang mit den Betroffenen mehr als fragwürdig.

Aktuell arbeiten Journalisten, die unserer Organisation nahestehen, an einer Dokumentation zu diesem neuerlichen Skandal.

Sobald die Recherchen für diese Produktion abgeschlossen sind, erhalten auch wir einen Beitrag zu diesem Thema. Diesen finden Sie dann auf unserer Interetseite.

Die Kirche wollte sich zu diesem Thema – wie üblich – nicht äußern.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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