Die katholische Kirche hat im vergangenen Jahr beschlossen, den Betroffenen von sexuellem Missbrauch etwas höhere Anerkennungsleitungen auszuzahlen. Dazu sind Anträge an die Bistümer zu stellen. Die Bearbeitung dieser Anträge dauert jedoch…
In einem öffentlichen „Hilferuf“ haben Betroffenen-Organisationen die lange Bearbeitungszeit von Anträgen auf Entschädigungsleistungen kritisiert. Die, für die Bearbeitung zuständige Kommision hat die Kritik – wie bei der Kirche üblich – zurückgewiesen. In einer Pressemitteilung teile man mit, die Vorwürfe seien haltlos und die Einschätzung der Verfasser des „Hilferufes“, die Betroffenen müssten Jahre auf ihre Entscheidung warten, sei ebenso unsinnig. Gleichzeitig teilt diese Kommission mit, man habe innerhalb fast eines Jahres gerade mal rund 10 Prozent der Anträge bearbeitet. Da nun zu errechnen, dass die Bearbeitung der übrigen Anträge vermutlich viele Jare dauern wird, ist sogar mit sehr eingeschränkten Mathematik-Kenntnissen möglich.
Für die Betroffenen, die Gewalt und Missbrauch in nicht direkt der Kirche gehörenden Organisationen erfahren haben – dazu gehört zum Beispiel jeder „Sozialdienst katholischer Frauen“ (SkF), deren Opfer wir zahlreich vertreten – ergibt sich inzwischen ein neues Problem. Die Kirchen-Chefs haben offenbar bei der Einführung ihrer neuen Entschädigungsregeln vergessen, solche Konstellationen zu berücksichtigen. Zahlreichen betroffenen wurde nun mitgeteilt, man habe noch nicht entschieden, wer für die dort begangenen Verbrechen haften solle und über die Entschädigungsanträge entscheiden werde. Für diese abenteuerliche Stellungnahme hat die Kirche nun ein gutes Dreivierteljahr gebraucht. Immerhin, so heißt es aus Kirchenkreisen weiter, habe man vor, diese Frage bis Ende September zu beantworten.
Wir berichten, sobald uns Details zur weiteren Vorgehensweise der Kirche vorliegen.
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