Wir haben in den vergangenen Wochen immer wieder Anfragen erhalten, in denen sich Leser nach dem Fortgang unserer Klage gegen den Heimbetreiber SkF erkundigt haben.
Bisher gibt es noch keine interessanten Neuigkeiten. Das Gericht hat sich mit der Beurteilung der Frage, ob die Ansprüche noch einklagbar sind oder bereits Verjährung eingetreten ist, viel Mühe gemacht. Bisher hat sich das Gericht zu dieser Frage noch nicht festgelegt.
Die IG Heimkinder begrüßt die Gründlichkeit, mit der die Justiz in diesem Fall vorgeht. Es zeigt deutlich, dass der Rechtsstaat ein großes Interesse daran hat, die schrecklichen Verbrechen, die in vielen Heimen in Deutschland an Kindern und Jugendlichen begangen wurden, aufzuklären und mögliche Schadenersatzansprüche zu prüfen.
Es bleibt nach Auffassung der IG jedoch ein großes Hindernis für die Justiz, dass die Politik sich bis heute weigert, eine Aufhebung der Verjährungsfristen für die Verbrechen der Vergangenheit zu beschließen.
Dennoch sieht die IG die Rechte der Verbrechensopfer in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestärkt. Das Gericht hatte vor kurzem zugunsten einer Betroffenen entschieden, die bei den nationalen Gerichten ihres Heimatlandes wegen unsinniger Verjährungsregelungen gescheitert war.
Inwieweit dieses Urteil Einfluss auf die zahlreichen Verfahren hierzulande hat, ist noch unklar. Es ist jedoch nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Luft für die Verantwortlichen in Zukunft dünner wird.
In dem aktuellen Musterverfahren rechnen die Verfahrensbeteiligten in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung des Gerichts über die Erfolgsaussichten der Klage. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zu Klärung der Frage, wie das Verfahren zu finanzieren ist.
Wir halten Sie und euch auf dem Laufenden.
Foto: Justiz NRW / LG Arnsberg